Wenn Sie eine logopädische Therapie erhalten sollen, stellt Ihnen Ihr Arzt eine sogenannte Heilmittelverordnung aus. Diese darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 (und bei ärztlich erkanntem dringenden Behandlungsbedarf nicht älter als 14) Tage sein. Ohne eine gültige von einer Ärztin/einem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung ist keine logopädische Therapie möglich! Wenn wir Sie nach ärztlicher Einschätzung zu Hause besuchen sollen, muss dies auf der Verordnung unter "Hausbesuch" extra angekreuzt sein.
In unseren Praxen gibt es aus organisatorischen und alt bewährten Gründen keine herkömmlichen "Sprechzeiten" i.e.S., zu denen Sie uns persönlich vor Ort antreffen können, z.B. da wir neben der Beachtung individueller Terminmöglichkeiten unserer Patient*innen außerhalb der Praxen zusätzlich auch noch zahlreiche ärztlich verordnete Hausbesuche durchführen. Lediglich die Terminvergaben (inklusive der Termine für Hausbesuche) erfolgen innerhalb der Geschäftszeiten (Montags bis Freitags jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr), allerdings flexibel und ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Weiterhin bitten wir um Verständnis dafür, dass wir während der laufenden Behandlungen in beiden Praxen im Sinne einer erfolgreichen Therapie nicht immer persönlich ans Telefon kommen können. Deshalb ist auch nicht ständig jemand von uns zu den o.g. Geschäftszeiten in unseren sogenannten "Bestellpraxen" persönlich telefonisch erreichbar.
Aus diesem Grund gibt es für Sie folgende weitere Möglichkeiten, sollten Sie uns tatsächlich mal nicht in den Praxen persönlich oder telefonisch (Hotline: 030.24 35 24 13) antreffen bzw. erreichen können, um in Kontakt mit uns zu treten:
> Sie versuchen, uns mobil zu erreichen unter 0177.52 43 411 (außerhalb der Berliner Ferien i.d.R. erreichbar Montags, Dienstags & Donnerstags in den Zeiten von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Mittwochs von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr - es sei denn, eine dringende Behandlung lässt das Herangehen ans Handy gerade nicht zu) ...
> ... oder Sie hinterlassen uns eine Nachricht auf einem der Anrufbeantworter (ABs sind immer geschaltet).
Wir erfragen bereits vorab i.d.R. folgende wenige Auskünfte:
> Hat der Arzt einen Hausbesuch verordnet oder soll die Therapie in unseren Praxisräumen stattfinden?
> In welche Praxis möchten Sie oder Ihr Angehöriger kommen (Tannenweg oder Schönwalder Straße)?
> Welche Uhrzeiten (z.B. auch vormittags oder aus beruflichen bzw. anderen Gründen nur nachmittags ab einer bestimmten Uhrzeit) und/oder welche Wochentage favorisieren Sie?
Einzelheiten sowie alle persönlichen Angaben besprechen wir dann beim Ersttermin, nachdem Sie unser "Begrüßungsschreiben" mit Transparenzgebot erhalten, gelesen, verstanden und unterzeichnet haben.
Bitte halten Sie zum Ersttermin die Heilmittelverordnung von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt mit evtl. therapeutischen und/oder ärztlichen Vorbefunden sowie einem ggf. vorliegenden Zuzahlungsbefreiungsausweis bereit.
Wenn Sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres über keinen gültigen Befreiungsausweis von Ihrer Gesundheitskasse über die gesetzliche Zuzahlung verfügen, bin ich verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung laut § 32 SGB V i. V. m. § 61 SGB V von Ihnen einzuziehen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und danken für Ihr Vertrauen in unser Team.