Sie halten eine Heilmittelverordnung für Logopädie in der Hand und fragen sich: Was jetzt? Wie komme ich an einen Termin? Was muss ich beachten?
Viele Menschen wissen nicht genau, wie der Weg von der ärztlichen Verordnung bis zur ersten Therapiesitzung aussieht. Genau deshalb möchten wir Ihnen hier Schritt für Schritt zeigen, was auf Sie zukommt. So wissen Sie genau, worauf Sie achten müssen und können entspannt in Ihre Therapie starten.

Der erste Schritt: Die Heilmittelverordnung
Was steht auf dem Rezept?
Auf Ihrer Heilmittelverordnung finden Sie wichtige Informationen: die Diagnose, die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten, die Behandlungsfrequenz und manchmal auch spezielle Hinweise wie einen Hausbesuchsvermerk. All diese Angaben sind für den Therapiestart wichtig und helfen der Praxis, die Behandlung optimal zu planen.
Fristen unbedingt beachten
Besonders wichtig ist das Ausstellungsdatum. Ihre Verordnung darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein. Hat Ihr Arzt einen dringenden Behandlungsbedarf festgestellt, verkürzt sich diese Frist sogar auf 14 Tage. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt und können nicht verlängert werden. Wenn Ihre Verordnung abläuft, bevor die Therapie begonnen hat, benötigen Sie ein neues Rezept von Ihrem Arzt.
Besonderheit Hausbesuch
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können, muss Ihr Arzt einen Hausbesuch auf der Verordnung vermerken. Ohne diesen ausdrücklichen Vermerk auf dem Rezept kann die Therapie nicht bei Ihnen zu Hause stattfinden. Sprechen Sie also rechtzeitig mit Ihrem Arzt darüber, wenn Sie eine Behandlung zu Hause benötigen.

Kontaktaufnahme mit der Praxis
Wege der Kontaktaufnahme
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten. Am einfachsten erreichen Sie uns telefonisch unter 030 24352413 oder mobil unter 0177 5243411. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an schreiben. Bitte beachten Sie, dass wir während der laufenden Behandlungen nicht ans Telefon gehen können und dass man uns unter den angegeben Telefonnummern gern eine Nachricht auf dem AB/der Mailbox hinterlassen kann.
Warum ist nicht immer jemand am Telefon?
Während laufender Behandlungen können wir nicht immer persönlich ans Telefon gehen. Das ist ganz normal in logopädischen Praxen, denn unsere Therapeuten sind oft in Einzelsitzungen mit Patienten beschäftigt. Unsere Anrufbeantworter sind jedoch jederzeit geschaltet. Hinterlassen Sie einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer – wir rufen Sie zeitnah zurück.
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
Um die Terminplanung für Sie optimal zu gestalten, benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen. Wir fragen, ob ein Hausbesuch verordnet wurde oder ob Sie in die Praxis kommen können. Auch Ihre Praxiswahl ist wichtig – wir haben zwei Standorte am Tannenweg und in der Schönwalder Straße. Außerdem möchten wir wissen, welche Wochentage und Uhrzeiten für Sie am besten passen. Je genauer Sie uns Ihre Wünsche mitteilen können, desto besser können wir einen passenden Termin für Sie finden.

Terminvereinbarung: Warum es manchmal etwas dauert
Individuelle Planung braucht Zeit
In unserer Praxis gibt es keine festen Sprechzeiten, bei denen Sie einfach vorbeikommen können. Stattdessen vergeben wir Termine flexibel und individuell – und das hat einen guten Grund. Jeder Patient hat unterschiedliche Bedürfnisse und zeitliche Möglichkeiten. Manche können nur vormittags, andere erst am späten Nachmittag. Einige benötigen Hausbesuche, bei denen wir Fahrtzeiten einkalkulieren müssen. Diese individuelle Planung ermöglicht es uns, auf Ihre persönliche Situation einzugehen.
Realistische Erwartungen
Aufgrund der hohen Nachfrage und der Vielzahl individueller Faktoren kann es mitunter länger dauern, bis ein passender Termin verfügbar ist. Wir bitten Sie um etwas Geduld und Verständnis. Das bedeutet nicht, dass Ihr Anliegen uns nicht wichtig ist – im Gegenteil. Wir möchten sicherstellen, dass wir Ihnen einen Termin anbieten können, der wirklich zu Ihrem Alltag passt und bei dem wir uns die nötige Zeit für Sie nehmen können.
Wir melden uns bei Ihnen
Sie müssen nicht ständig nachfragen oder sich Sorgen machen. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir einen geeigneten Termin anbieten können. Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr. In diesem Zeitraum finden alle Termine statt – ob in der Praxis oder als Hausbesuch.

Der Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Ihre Unterlagen
Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Heilmittelverordnung mit. Denken Sie daran: Sie darf nicht älter als 28 Tage sein. Falls Sie ärztliche Vorbefunde haben – zum Beispiel von einem HNO-Arzt, Neurologen oder aus dem Krankenhaus – nehmen Sie diese ebenfalls mit. Sie helfen uns, Ihre Situation besser zu verstehen und die Therapie gezielter zu planen.
Zuzahlungsbefreiung
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit. So können wir direkt alles korrekt abrechnen und es gibt später keine Missverständnisse.
Das Begrüßungsschreiben
Sie erhalten von uns nach der Anmeldung ein Begrüßungsschreiben mit dem sogenannten Transparenzgebot. Dieses Schreiben informiert Sie über wichtige organisatorische Details und Ihre Rechte als Patient. Bitte lesen Sie es in Ruhe durch, und bringen Sie es unterschrieben zum Ersttermin mit.

Gesetzliche Zuzahlung: Was Sie wissen sollten
Für wen gilt die Zuzahlung?
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und keine Befreiung von der Zuzahlung haben, müssen Sie sich an den Kosten der Therapie beteiligen. Diese gesetzliche Zuzahlung ist im Sozialgesetzbuch geregelt und gilt für alle Heilmittelbehandlungen.
Wie viel kostet das?
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro Rezeptgebühr. Die genaue Höhe hängt von der Art und Anzahl der Therapieeinheiten ab. Sie zahlen die Zuzahlung direkt in der Praxis – meist beim Ersttermin oder nach Abschluss der Behandlungsserie.
Wann entfällt die Zuzahlung?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Auch Erwachsene können eine Befreiung erhalten, wenn sie ihre jährliche Belastungsgrenze bei der Krankenkasse erreicht haben oder chronisch krank sind. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie unsicher sind, ob Sie befreit werden können.

So geht es nach dem Ersttermin weiter
Der erste Termin dient dem Kennenlernen und der Befunderhebung. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und erste Eindrücke zu sammeln. Danach planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte.
In der Regel finden Therapiesitzungen ein- bis zweimal pro Woche statt, je nach Verordnung und Behandlungsbedarf. Die Termine legen wir fest, sodass sie gut in Ihren Alltag passen. Nach Abschluss der verordneten Therapieeinheiten findet meist ein Abschlussgespräch statt. Falls weitere Therapie notwendig ist, erhalten Sie von uns einen Bericht für Ihren Arzt, der dann eine Folgeverordnung ausstellen kann.
Bitte beachten Sie, dass wir Berichte nur schreiben, wenn diese ärztlich angefordert sind. Es kommt immer wieder vor, dass Eltern einen Bericht haben wollen (für Kitas oder Schulen), der Arzt aber keinen angefordert hat. Solche Leistungen erbringen wir dann aus verschiedenen Gründen nicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Checkliste: Ihr Weg zur Logopädie auf einen Blick
Damit Sie nichts vergessen, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:
- Vor dem Arztbesuch: Überlegen Sie, ob Sie zur Praxis kommen können oder einen Hausbesuch benötigen
- Beim Arzt: Lassen Sie sich eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen. Bei Bedarf: Hausbesuch vermerken lassen
- Nach Erhalt des Rezepts: Prüfen Sie das Ausstellungsdatum – 28 Tage Zeit, bei dringendem Bedarf nur 14 Tage
- Kontaktaufnahme: Rufen Sie die Praxis an oder schreiben Sie eine E-Mail. Teilen Sie Ihre Zeitwünsche und Besonderheiten mit
- Geduld haben: Warten Sie auf die Rückmeldung mit einem Terminvorschlag
- Unterlagen vorbereiten: Heilmittelverordnung, ärztliche Vorbefunde, Zuzahlungsbefreiungsausweis falls vorhanden
- Begrüßungsschreiben: Lesen und unterschreiben Sie das Schreiben, das Sie nach der Anmeldung erhalten
- Ersttermin: Bringen Sie alle Unterlagen mit und freuen Sie sich auf den Start Ihrer Therapie

Häufige Fragen zur Logopädie auf Rezept
Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Die Heilmittelverordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Bei dringendem Behandlungsbedarf, den Ihr Arzt auf dem Rezept vermerkt, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Wichtig: Die Therapie muss innerhalb dieser Frist begonnen haben, nicht abgeschlossen sein.
Was passiert, wenn mein Rezept abläuft, bevor ich einen Termin bekomme?
In diesem Fall benötigen Sie eine neue Verordnung von Ihrem Arzt. Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie merken, dass die Frist knapp wird. Wir informieren Sie, falls absehbar ist, dass wir keinen Termin innerhalb der Gültigkeitsdauer anbieten können.
Muss ich die Therapie in Vorkasse bezahlen?
Nein. Die Kosten für die Therapie rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind. Diese entrichten Sie direkt in der Praxis.
Wie oft findet die Therapie statt?
Die Häufigkeit hängt von der ärztlichen Verordnung und Ihrem Behandlungsbedarf ab. Meist finden die Sitzungen ein- bis zweimal pro Woche statt. In manchen Fällen kann auch eine intensivere Behandlung mit mehr Terminen pro Woche sinnvoll sein. Das besprechen wir individuell mit Ihnen.
Was mache ich, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sagen Sie den Termin bitte so früh wie möglich ab – am besten mindestens 24 Stunden vorher. So können wir den Termin anderweitig vergeben. Kurzfristige Absagen ohne wichtigen Grund können dazu führen, dass die Therapiestunde verfällt und Sie diese selbst bezahlen müssen.
Warum dauert es manchmal länger, einen Termin zu bekommen?
Nutzen Sie unsere Warteliste!
Logopädische Praxen sind gut ausgelastet, und die Terminvergabe ist komplex. Wir berücksichtigen dabei viele Faktoren: Ihre zeitlichen Wünsche, die Art der Behandlung, ob ein Hausbesuch nötig ist und wie dringend der Therapiebedarf ist. Diese individuelle Planung braucht etwas Zeit, ermöglicht es uns aber, Ihnen den bestmöglichen Termin anzubieten.
Kann ich mir die Praxis frei aussuchen?
Grundsätzlich ja. Sie dürfen selbst entscheiden, welche logopädische Praxis Sie aufsuchen möchten. Allerdings ist die Verfügbarkeit von Terminen je nach Praxis unterschiedlich. Manche Praxen haben Wartelisten oder können bestimmte Behandlungen nicht anbieten. Am besten informieren Sie sich vorab telefonisch.

Gut vorbereitet in Ihre Therapie starten
Der Weg von der Verordnung bis zur ersten Therapiesitzung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Mit den richtigen Informationen und etwas Geduld läuft aber alles reibungslos ab. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Verordnung rechtzeitig bei uns einreichen und alle nötigen Unterlagen dabei haben.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden stehen für uns im Mittelpunkt – vom ersten Anruf bis zum erfolgreichen Therapieabschluss.
Falls Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Wir sind für Sie da – und freuen uns, Sie kennenzulernen.



