Termine – so funktioniert’s
Damit Ihre Therapie reibungslos starten kann, haben wir alle wichtigen Informationen zur Terminvereinbarung für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, was Sie mitbringen sollten und wie wir flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Das sollten Sie wissen:
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: oder telefonisch unter 030 24352413, weitere Infos erhalten Sie auf der Seite Kontakt.
Mitzubringen
Heilmittelverordnung, ärztliche Vorbefunde, ggf. Zuzahlungsbefreiungsausweis. Ihre Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein.
Flexible Terminvergabe
Montag bis Freitag, 10:00–18:00 Uhr, ausschließlich nach Vereinbarung.
Termine vereinbaren
Voraussetzungen
Für die Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Diese darf:
- Bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein.
- Bei ärztlich erkanntem dringendem Behandlungsbedarf nicht älter als 14 Tage sein.
Ohne eine gültige, ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung ist keine logopädische Therapie möglich. Falls ein Hausbesuch erforderlich ist, muss dies auf der Verordnung unter „Hausbesuch“ ausdrücklich vermerkt sein.
Flexible Terminvergabe
Es gibt keine festen „Sprechzeiten“ vor Ort in den Praxen, da:
- Individuelle Terminmöglichkeiten der Patienten berücksichtigt werden.
- Ärztlich verordnete Hausbesuche durchgeführt werden.
Termine (inkl. Hausbesuche) werden innerhalb der Geschäftszeiten vergeben:
- Montags bis Freitags: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Wichtig: Termine erfolgen flexibel und ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Erreichbarkeit während der Behandlungszeiten
Während laufender Behandlungen können wir nicht immer persönlich ans Telefon gehen. Wir bitten um Verständnis, dass nicht ständig jemand telefonisch erreichbar ist.
Kontaktmöglichkeiten bei Nichterreichbarkeit
Sollten Sie uns nicht direkt erreichen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Festnetz: 030 24352413
- Mobiltelefon: 0177 5243411
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außerhalb der Berliner Ferien und bei nicht dringenden Behandlungen).
- Anrufbeantworter: Hinterlassen Sie eine Nachricht. Unsere ABs sind jederzeit geschaltet.
Vorab benötigte Informationen
Um die Terminplanung effizient zu gestalten, erfragen wir vorab folgende Punkte:
- Wurde ein Hausbesuch verordnet, oder findet die Therapie in der Praxis statt?
- Für welche Praxis melden Sie sich an? (Tannenweg oder Schönwalder Straße).
- Welche Uhrzeiten und Wochentage bevorzugen Sie? (z. B. vormittags oder nur nachmittags ab einer bestimmten Uhrzeit).
Der Ersttermin
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie unser Begrüßungsschreiben mit Transparenzgebot, das Sie bitte lesen, verstehen und unterschreiben.
Mitzubringen:
- Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt.
- Eventuell vorhandene ärztliche Vorbefunde.
- Ggf. einen Zuzahlungsbefreiungsausweis.
Gesetzliche Zuzahlung
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr ohne gültigen Befreiungsausweis:
- Die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 32 SGB V i. V. m. § 61 SGB V wird bei der Praxis entrichtet.